Klientel

Für wen ist das Haus für Mutter und Kind?

Das Haus für Mutter und Kind bietet betreutes Wohnen auf Zeit für werdende Mütter und Mütter mit Kindern im Vorschulalter.

Haus für Mutter und Kind Hergiswil

Das Angebot richtet sich heute an schwangere Frauen und Mütter, die gemäss Beurteilung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB das Wohl ihrer Kinder vorübergehend nicht allein sicherstellen können. Solche Situationen entstehen zum Beispiel bei ungewollt früher Schwangerschaft, fehlendem sozialem Netzwerk oder durch kognitive und psychische Belastungen. Das Haus für Mutter und Kind bietet in solchen Fällen mit der 24-Stunden-Betreuung eine Alternative zur Fremdplatzierung und ermöglicht es, Mutter und Kind gemeinsam zu begleiten.

Das Kindeswohl wird sichergestellt und Mutter und Kind bleiben zusammen.

Kriterien für eine Aufnahme

Aufgenommen werden

  • schwangere Frauen
  • Mütter mit einem Säugling oder Kleinkind bis zum Vorschulalter

Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich auf die Mutterrolle einzulassen und sich auf ein eigenverantwortliches Leben vorzubereiten.

Die Klientinnen sollten über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen oder es muss mindestens eine gemeinsame Sprache mit den Fachpersonen geben. Ziel ist eine tragfähige Kommunikation für den gemeinsamen Alltag und die Begleitung.

Frauen in einer Drogen-, Alkohol- oder Medikamenten-Therapie können unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden. Akut drogen-, alkohol- oder medikamentenabhängige Frauen können nicht aufgenommen werden.

Aufnahmeverfahren

Vor der Aufnahme finden ein Vorstellungsgespräch und ein optionaler Schnuppertag im Haus statt. Danach entscheiden die Hausleitung und das Team über die Aufnahme.

Vor dem Eintritt werden der Auftrag besprochen und mögliche Ziele festgelegt, unter anderem die angestrebte Aufenthaltsdauer. Diese richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen jeder Klientin und kann zwischen einem Monat bis einem Jahr betragen. Je nach Situation sind auch Kurzaufenthalte möglich. Bei einer Berufsausbildung kann der Aufenthalt verlängert werden.

Rechte und Pflichten für den Aufenthalt werden vertraglich festgehalten und unterschrieben. Vor dem Eintritt wird bei den Versorgerstellen eine Kostengutsprache eingeholt.

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