Anmeldung

Die Anmeldung im Haus für Mutter und Kind erfolgt in der Regel durch eine zuweisende Stelle.

Anmeldung

Für die Anmeldung einer neuen Klientin benötigen wir einige wichtige Informationen zur Klientin. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular möglichst vollständig aus und senden Sie es per Post oder gesicherter Mail an uns. Fehlende Informationen holen wir während der Abklärungsphase noch ein.

→ Anmeldeformular

Beim Eintritt werden die Rechte und Pflichten vertraglich festgehalten.

Kostengutsprache

Das Haus für Mutter und Kind hat eine IVSE-Anerkennung im Bereich A. Die Tarife der Kinder als auch jene der minderjährigen Mütter sind aufgrund dessen in einer Leistungsvereinbarung mit den Kantonen geregelt. Die durch die IVSE gesprochenen Kostenübernahmegarantien sind kostendeckend.

Die Aufenthaltskosten für volljährige Mütter und die jeweiligen Versorger*innenbeiträge werden von zuweisenden Stellen gutgesprochen (bzw. durch diese abgeklärt). Der Beitrag der Mütter orientiert sich an ihren finanziellen Möglichkeiten.

→ Kostengutsprache

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